4 Treffer in 4 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: Erfolglose Klage gegen Ablehnung der Dezemberhilfe 2020 (Corona-Hilfe)
Urteil vom 29.11.2021 – W 8 K 21.982
VG Würzburg: Verkauf von Brautmoden, Abendgarderobe und Kommunionbekleidung, Coronabeihilfe, Novemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, Verkauf von festlicher Bekleidung im November 2020 nicht durch Schließungsanordnung, Lockdown, untersagt, Umsatzausfälle infolge sonstiger infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen nicht ausreichend, fehlende Nachweise, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
Urteil vom 25.07.2022 – W 8 K 22.289
VG Würzburg: Verkauf von Brautmoden, Abendgarderobe und Kommunionbekleidung, Coronabeihilfe, Dezemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Dezemberhilfe, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, Verkauf von festlicher Bekleidung im November/Dezember 2020 nicht durch Schließungsanordnung, Lockdown, untersagt, Umsatzausfälle infolge sonstiger infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen bzw. der unsicheren Pandemielage nicht ausreichend, fehlende Nachweise, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
Urteil vom 25.07.2022 – W 8 K 22.577
VG Würzburg: Reisebüro, Reisebegleiter, touristischer Dienstleister „sui generis“, Coronabeihilfe, Novemberhilfe, endgültige Ablehnung der begehrten Förderung, Rücknahme der Bewilligung und Rückerstattung der Abschlagszahlung, maßgebliche Verwaltungspraxis, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, fehlende Antragsberechtigung, keine direkte oder indirekte Betroffenheit, Planung und Verkauf von Reisen nicht durch Lockdown verboten, Reisen nicht untersagt, Stornierung von Auslandreisen nicht antragsrelevant, fehlende Nachweise, kein Vertrauensschutz, unrichtige oder unvollständige Angaben, Rücknahmeermessen, Erstattungspflicht
Urteil vom 29.11.2021 – W 8 K 21.585